Informationen zur Therapie

Vor Beginn einer Psychotherapie erfolgen zunächst bis zu drei Sprechstundentermine sowie bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen (Probesitzungen). Diese dienen dazu, die Problematik besser zu verstehen und Ziele für die Therapie zu erarbeiten. Nach Abschluss der probatorischen Sitzungen wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt.

Bei der Verhaltenstherapie unterscheidet man Kurz- und Langzeittherapien. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, umfasst eine Kurzzeittherapie bis zu 2×12, eine Langzeittherapie bis zu 60 Stunden. Bei privatversicherten Patienten ist der maximale Stundenumfang in aller Regel vertraglich festgelegt.

Werbung